Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SPORTUNION Akademie
Stornobedingungen
Allgemeines: Die SPORTUNION Akademie (im folgenden SPAK) ist ein Geschäftsbereich des SPORTUNION Verbandes. Vertragspartner für die unter der Marke
SPAK angebotenen Aus- und Fortbildungen ist der Verein SPORTUNION Österreich, ZVR 743211514 oder einer der Landesverbände der SPORTUNION. Der
jeweilige Anbieter ist bei jedem Kurs ausdrücklich angeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, die unter der Marke SPAK mit ihren
Teilnehmern und Kunden abgeschlossen werden. Widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Anmeldungsvoraussetzungen: Anmeldeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, in allen anderen Fällen, die Eltern bzw. die gesetzlichen
Vertreter. Für SPORTUNION-Mitglieder und Nicht-Mitglieder bestehen unterschiedliche Preise. Die Preisermäßigungen können nur dann weitergegeben werden,
wenn die angemeldete Person bei der Kurs-Anmeldung nachweislich Mitglied eines SPORTUNION-Vereins ist. Die Kontrolle des Nachweises behält sich der jeweilige
Veranstalter vor, der Vereinsnamen ist bei der Anmeldung anzugeben.
Anmeldung/Abmeldung: Die SPORTUNION Akademie (SPAK) nimmt Anmeldungen von KursteilnehmerInnen schriftlich entgegen (nach online-Registrierung, mit
Kursanmeldeblatt per Fax oder per Post). Jede Anmeldung, auch wenn diese ausnahmsweise telefonisch oder persönlich vorgenommen wird, ist verbindlich. Bei beschränkter
Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen maßgebend. Weiters bestätigen die KursteilnehmerInnen mit der jeweiligen Anmeldung, dass die
körperlichen und geistigen Voraussetzungen für eine Teilnahme gegeben sind. Eine Abmeldung kann schriftlich, im Ausnahmefall auch mündlich, erfolgen. Mögliche
anfallende Kosten sind beim Punkt – Stornoregelung – angeführt. Die Teilnahme/Anwesenheitsverpflichtung für den Kurserfolg bzw. der Erhalt eines Zeugnisses
oder einer Zertifizierung beträgt bei Instruktoren-Ausbildungen (über die BSPA Wien in Kooperation) 100% und bei SPORTUNION-Ausbildungen, wie Übungsleiter
oder Basic Coaches, 75%. Bei Nichtbestehen der jeweiligen Prüfungen kann bei Instruktoren-Ausbildungen der nächste kommissionelle Prüfungstermin in Anspruch
genommen werden und bei SPORTUNION-Ausbildungen kann frühestens 3 Wochen nach dem 1. Prüfungsversuch eine neuerliche Prüfung abgenommen werden.
Bei den staatlichen Instruktoren- und bei den SPORTUNION-Ausbildungen ist 1 Übungseinheit generell mit 45 Minuten bemessen. Skripten und Unterlagen sind
grundsätzlich im Preis enthalten, es sei denn bei der Ausschreibung ist etwas anderes vermerkt.
Absage/Änderung von Kursen: Die SPAK behält sich das Recht vor, bei zu geringer TeilnehmerInnen-Anzahl oder aus anderen zwingenden Gründen den angekündigten
Kurs abzusagen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines gebuchten Kurses besteht nicht. Die betroffenen Personen werden davon in geeigneter
Weise in Kenntnis gesetzt, und die bereits einbezahlte Kursgebühr wird umgehend refundiert. Ebenso behält sich die SPAK vor, Kursorte und –termine sowie Kursleiter/
innen abzuändern. In diesem Fall besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers bei Rückerstattung der vollen Kursgebühr.
Kosten: Die SPAK fördert speziell ihre SPORTUNION-Mitglieder. Alle angegebenen Preise enthalten gemäß §6 Abs. 1 Z. 14 UStG keine Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen sind nach Erhalt bis spätestens Kursantritt zu bezahlen. Der jeweilige Veranstalter behält sich die Vorschreibung von Verzugszinsen
in der Höhe von 4% des Gesamtbetrages bzw. von € 2.- Mahngebühren pro Mahnung vor.
Rücktrittsrecht gem. KSchG: Hat der Teilnehmer seine Vertragserklärung weder in den von der SPAK für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen
noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Anmeldebestätigung der
SPAK zum konkreten Angebot und dem Verweis auf diese AGB. Das Rücktrittsrecht steht dem Teilnehmer nicht zu,
– wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
– wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
– bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume
geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und
das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Teilnehmer ein Schriftstück, das seine
Vertragserklärung oder die der SPAK enthält, der SPAK oder deren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt,
der erkennen lässt, dass der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der
Wochenfrist abgesendet wird. Im Falle des Vertragsabschlusses im Fernabsatz, das ist insbesondere telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per e-mail erhält der
Teilnehmer die Informationen gem. § 5 lit. c KSchG mit der Anmeldebestätigung übermittelt. Der Rücktritt kann auch im Falle von Fernabsatzgeschäften binnen einer
Woche schriftlich erklärt werden. In jedem Fall eines schriftlichen Rücktritts binnen der Frist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.
Außerhalb des nach dem Konsumentenschutzgesetz eingeräumten Rücktrittsrechtes kann ein Vertrag gegen Bezahlung einer Stornoprämie storniert werden.
Stornoregelung bei eintägigen Kursen:
bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht möglich ist oder der Zweck der Teilnahme unter diesen
Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann, kann vom Vertrag auch ohne Zahlung einer Stornoprämie zurückgetreten werden.
bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers vor Kursbeginn ohne/mit Unterkunft bis 31 Tage vor dem Kurs kann bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von
15,00 Euro ohne Stornogebühr zurückgetreten werden.
Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 31 Tagen und 10 Tagen vor dem Kurs oder nach einer für diesen Kurs gesondert festgelegten und
ausgewiesenen Stornofrist ist eine Stornogebühr von 30% der Kursgebühren vom Teilnehmer zu bezahlen.
Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 10 und 3 Tagen vor dem Kurs oder nach der festgelegten Stornofrist = Stornogebühr von 50%
der Kursgebühren.
Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers weniger als 3 Tage (72 Std.) vor dem Kurs oder bei Nichtteilnahme beträgt die Stornogebühr 100% der Kurskosten.
Stornoregelung bei mehrtägigen Kursen:
Mehrtägige Kurse unterliegen einer eigenen Stornoregelung und sind abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kooperationspartners bzw. Anbieters einzusehen
(abhängig von der Örtlichkeit). Für Nächtigungsangebote im Rahmen des Kurses gelten eigene Stornobedingungen.
Die SPAK und ihre Beauftragten behalten sich vor, in besonderen, nachgewiesenen Fällen (z.B. Schicksalschläge, etc…) ohne Anspruch und Präjudiz auf die Einforderung
der Stornogebühr zu verzichten.Die SPAK behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei ungebührlichem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und / oder
gegenüber den Kursleitern vom Kurs auszuschließen und die Kursgebühr ohne Anspruch auf Rückerstattung einzubehalten.
Haftung: Die Haftung für Verletzungen eines Teilnehmers, die während des Kurses auftreten, wird ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
von Personen im Verantwortungsbereich der SPAK herbeigeführt wurden. Der Konsum von Alkohol oder Zigaretten während der Ausbildungszeiten ist verboten
und stellt einen Ausschlussgrund ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr dar.
Datenschutz: Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kursanmeldung erhoben werden, werden gespeichert, bearbeitet und ausschließlich innerhalb des
SPORTUNION Verbandes zum Zweck der Information der Teilnehmer über Kurse und Angebote des Verbandes verwendet. Diese Zustimmung zur Zusendung von
Informationen über die SPAK-Angebote kann seitens der TeilnehmerInnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Urheberrechte: Das Werknutzungsrecht, insbesondere das Be-, Ver-, Abänderungs- und Verbreitungsrecht der in den Kursunterlagen enthaltenen Lehrinhalte steht
ausschließlich der SPAK zu. Ein Nachdruck, Kopieren oder eine sonstige Vervielfältigung und / oder Verbreitung von Kursunterlagen, insbesondere von Skripten und
Videos, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der SPAK. Verstöße gegen den Urheberrechtschutz werden urheberrechtlich verfolgt.
Urhebeberrechte: Das Werknutzungsrecht, insbesondere das Be-, Ver-, Abänderungs- und Verbreitungsrecht der in den Kursunterlagen enthaltenen Lehrinhalte
steht ausschließlich der SPAK zu. Ein Nachdruck, Kopieren oder eine sonstige Vervielfältigung und / oder Verbreitung von Kursunterlagen, insbesondere von Skripten
und Videos, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der SPAK. Verstöße gegen den Urheberrechtschutz werden urheberrechtlich verfolgt.
Rechtsweg: Änderungen und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitzort des
jeweiligen Kursanbieters im Rahmen der SPAK vereinbart.